Du möchtest mitmachen?

 

 

Juhu, das Karusa gibt es nun schon 11 Jahre - auch Dank der vielen tollen Aussteller:innen, mit denen wir aktuell so gut und gerne zusammenarbeiten. Der Anklang bei Euch ist so groß, dass wir aktuell gar keine Neubewerber:innen für Handarbeiten mehr annehmen können. Momentan haben wir also leider keine Kapazitäten für Neuaufnahmen. Daher müssen wir Euch im Moment leider bitten, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

 

Herzlichen Dank für Euer Interesse und Euer Verständnis und weiterhin viel Freude bei der Handarbeit!

 

Du möchtest Deine selbstgemachten Produkte im Karusa verkaufen?
Sende bitte eine Mail mit allen relevanten Informationen und Bildern an: info@karusa.de

(bitte nicht über unser Kontaktformular, da darüber keine Bilder mitgeschickt werden können). 

Dankeschön!

 

Angebot für Klein-anbieter:innen von Handarbeit

 

Konditionen:

Dein Produkt wird in Kommission genommen, die Höhe der Verkaufsprovision liegt in der Regel bei 50%. Zu Beginn unserer Zusammenarbeit wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50 EUR fällig. Die Auszahlung erfolgt monatlich (sofern ein Auszahlungs-betrag in Höhe von 100 EUR erreicht wurde) unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5%, maximal jedoch 10 EUR.

 

Das bedeutet:
Die Annahme Deiner Produkte erfolgt in Kommission. Wir übernehmen für Dich den Verkauf, welcher von uns leidenschaftlich und mit Herz aber auch mit marketing- und verkaufsorientiertem Handeln und Service betrieben wird. Unser Laden ist an 5 Tagen die Woche geöffnet und mit der Ausstellung Deiner Ware in unserem Münchner Geschäft erhöhst Du außerdem Deinen Bekanntheitsgrad. Auszahlungen und Abrechnungen der Verkäufe erhältst du per Überweisung.

ACHTUNG: Wir kaufen keine Handarbeitswaren an.

 

Bedingungen:
– Gewerbeschein ist Voraussetzung.

das Produkt muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen

– das Produkt muss zum Käuferkreis des Karusa passen, um Verkäufe zu
    ermöglichen (zu hochpreisige Produkte z.B. verkaufen sich nicht so gut)

– nicht verkäufliche Produkte müssen nach etwa 12 Wochen wieder  
    abgeholt werden

- angebotene Produkte sollten umweltverträglich sein. Kurze
   Beschaffungswege 
der einzelnen Bestandteile des Produktes sind
   uns ebenso wichtig, wie der Verzicht auf unnötige Verpackung
   und Plastik.

 


Hier noch einige Tipps und Hinweise!

 

Allgemeine Infos


Die nachfolgenden Themengebiete dienen als erste Orientierungshilfe und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung der Themen kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die hier dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen. Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Anbieter von Handarbeiten sind Hersteller:innen, dementsprechend in der Haftung und Pflicht sich zu ihren Produkten eigenständig und vollständig zu Informieren.

Gewerbeschein

Ab 1 € Gewinn oder Gewinnabsicht, muss ein Kleingewerbe angemeldet sein. Wer Kundenaufträge annimmt, muss ein Kleingewerbe anmelden, wer Kleinserien herstellt, muss ein Kleingewerbe anmelden. Um dauerhaft eine Verkaufsplattform für Euch als Kleinanbieter:innen sein zu können müssen wir natürlich bestrebt sein mit unserem "Provisionsanteil" am Verkauf Gewinn zu erzielen.

Bitte setzt Euch hinsichtlich der steuerlichen Fragestellungen und Anforderungen mit einem / eurem Steuerberater und dem Gewerbeamt in Verbindung und klärt Eure individuelle Situation ab. Ausschließlich diese Stellen können Euch hierzu beraten.

Urheberrecht: Selbstgemacht ist nicht gleich selbst erfunden !

Wenn Du mit Zubehör oder Materialien arbeitest, deren Design oder Name als Marke in der selben Kategorie gemeldet ist und dementsprechend für viel Geld geschützt wurde, ist es nur mit schriftlicher Erlaubnis möglich diese Produkte zu verkaufen.

Oder Du hast ein Produkt hergestellt, das in einem Handarbeitsbuch oder Ähnlichem abgebildet war? Bitte prüfe, ob das Kopieren mit Gewinnerwirtschaftsabsicht erlaubt ist.

Unser Tipp:

Sei nicht verunsichert, schreib einfach die betreffende Firma an! Trau Dich! Viele fühlen sich geschmeichelt, sehen es als Werbung und erlauben deshalb den Verkauf in kleiner Stückzahl.

Und nun noch einige Besonderheiten zu bestimmten Produkten!

Schnullerketten:

 

Für den Verkauf von Schnullerketten sind eine Gebrauchsanleitung mit Warnhinweisen, Pflegeanleitung und die Herstellerangaben Voraussetzung.

 

Kerzen:

 

Du möchtest selbstgemachte Kerzen verkaufen oder ein Produkt verkaufen, das mit einer Kerze dekoriert ist?

Bitte beachte die gesetzliche Kennzeichnungsnorm.

- Herstellerangabe: Name & Adresse

- Warnhinweise: 5 Warnhinweise sind vorgegeben, du kannst diese entweder in Textform oder mit Symbolen darstellen.

Bitte informiere dich ausgiebig und vollständig zu den Vorgaben und setze diese um.

 

Hygieneartikel / Wärmekissen:

 

Die wohl am schwersten umsetzbare Kategorie. Deshalb haben wir auch nur wenige dieser Produkte im KARUSA.

Kosmetikverordnung: Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Stoffgemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Haare, Nägel, usw.) oder mit den Zähnen oder Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in einem guten Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Darunter fallen unter anderem Seifen, Cremes, Pflegeprodukte etc.
Wärmekissen: Kirschkern-, Dinkelkissen etc.

 

Textile Bekleidung:

 

Bekleidung und textile Accessoires müssen mit der Information über die Zusammensetzung des Materials gekennzeichnet werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Materialbenennung findet ihr im Textilkennzeichnungsgesetz.

Größenangabe und Pflegeanleitung sind rein gesetzlich kein Muss, die Käufer:innen freuen sich aber in der Regel über diese Informationen. Wenn ihr eine Pflegeanleitung anbringt, muss diese den Bestimmungen nach alle 5 Symbole in korrekter Angabe beinhalten.

 

Spielzeug:

 

Ein kompliziertes Thema, da auch Dekoration, Kissen etc. in figürlicher Form unter die gesetzliche Definition von Spielzeug fallen.

Definition:

Spielzeug sind alle Produkte, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Personen unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Produkte die in diese Kategorie fallen, können wir nur mit CE-Kennzeichnung von Spielzeug und dem Nachweis der Konformitätserklärung annehmen. Bitte informiere Dich hierzu im Internet. 

 

Schmuck / Knöpfe / Metallisches Zubehör:

 

Schmuck oder metallische Produkte (Knöpfe, Nieten, Ösen) die direkt mit der Haut in Berührung kommen oder körpernah getragen werden, dürfen den vorgegebenen Grenzwert der Nickelabgaben pro Quadratzentimeter nicht überschreiten.

 

Lebensmittel:

 

Wer Lebensmittel im Handel anbieten möchte, muss gewerblich gemeldet sein und sich an die entsprechenden Vorgaben halten.

Ohne diese Voraussetzungen können wir keine Produkte annehmen. Bitte informiere dich zu diesen Vorgaben.

Du hast keine gewerbliche Küche und der Aufwand für die Voraussetzungen steht natürlich nicht im Verhältnis?

Unser Tipp:

Schulen, Kindergärten, Restaurants oder Gemeindehäuser haben gemeldete Küchen. Oft sind diese nicht zu allen Zeiten genutzt und können außerhalb der Geschäftszeiten gemietet werden.

 

 

Wir hoffen es waren ein paar hilfreiche Tipps für Euch dabei!